Lastzug/Anhänger – Kategorie C+E
Führerscheinklasse C
Führerschein klasse C erlaubt das Fahren von Sattelkraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 3,5 Tonnen. Im Vergleich zur Klasse C1 gibt es keine Grenzen nach oben, wie viel das Kraftfahrzeug maximal wiegen darf. Auch in diesem Fahrzeug dürfen sich, abgesehen vom Führersitz, höchstens acht Sitzplätze befinden. Krafträder der Klassen AM, A1, A2, D1 und D sind von dieser Regel ausgenommen.
Mindestalter: 21 Jahre
Voraussetzung: Führerscheinklasse B
Eingeschlossene Führerscheinklassen: C1
Die Erweiterung der Klasse C erlaubt die Kombination aus einem Sattelfahrzeug von über 3,5 Tonnen und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 Kilogramm.
Mindestalter: 21 Jahre
Voraussetzung: Führerscheinklasse C
Eingeschlossene Führerscheinklassen: BE, C1E und DE (Voraussetzung für Letztere ist die Klasse D)